Dienstag, 15. April 2008

Vogelgefährliche Strommasten konsequent entschärfen

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NABU-P R E S S E D I E N S T ---- Nr. 28/08 ---- 11. April 2008
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NABU: Vogelgefährliche Strommasten konsequent entschärfen
Resolution zum Vogelschutz an Mittelspannungs-Freileitungen verabschiedet

Berlin - Vor genau sechs Jahren wurde der Vogelschutz an Energiefreileitungen mit dem § 53 BNatSchG erstmals gesetzlich verankert. Damit erhielt die Vogelsicherheit an den hiervon betroffenen Mittelspannungsmasten auch eine politische Dimension. Bis 2012 müssen bundesweit alle gefährlich konstruierten Masttypen seitens der Netzbetreiber entschärft werden. Neue Anlagen sind von vornherein vogelsicher zu bauen. Trotz dieser eigentlich idealen und rechtlich vorbildlichen Voraussetzungen für die Vogelsicherheit hapert es in vielen Bundesländern noch an der Umsetzung. „Wichtig ist vor allem, dass die gefährlichen Strommasten tatsächlich flächendeckend entschärft werden“, sagte NABU- Vogelschutzexperte Markus Nipkow. Die Nachrüstungspflicht bestehe nicht nur in Schutzgebieten oder in der Nähe von Brutplätzen seltenerer Großvögel wie Störchen oder Uhus. Denn viele andere Arten wie Mäusebussard, Turmfalke oder auch der Rotmilan seien in ganz Deutschland verbreitet und müssten durch sichere Masten genauso vor dem Stromtod geschützt werden.

Die NABU-Bundesarbeitsgruppe „Weißstorchschutz“ hat aus diesem Anlass auf ihrer letzten Mitgliederversammlung eine Resolution zum Vogelschutz an Mittelspannungs-Freileitungen verabschiedet. Darin bringt sie die Sorge zum Ausdruck, dass der Verband der Netzbetreiber (VDN) seiner Verpflichtung zu einer flächendeckenden Sicherung der Strommasten nicht nachkommt, sondern die Entschärfung auf Gebiete beschränken möchte, in denen seltene und besonders gefährdete Vogelarten leben. Das jedoch stünde im Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers, der - aus gutem Grund - gebietsbezogene Einschränkungen in § 53 BNatSchG bewusst nicht vorgesehen hat.

Nachholbedarf besteht aber nicht nur bei der Entschärfung vogelgefährlicher Mittelspannungsmasten. Da im Bundesnaturschutzgesetz die Oberleitungen der Bahn ausgeklammert blieben, besteht auch hier dringender Handlungsbedarf. Viele der an Bahnstrecken gefundenen Vögel sind nicht mit Zügen kollidiert, sondern haben an gefährlich konstruierten Oberleitungsmasten tödliche Stromschläge erlitten. Hinweise, wie auch solche Masten technisch entschärft werden müssten, gibt die NABU-Bundesarbeitsgruppe „Stromtod“ (http://www.nabu.de/m05/m05_03/00664.html und www.birdsandpowerlines.org)

Für Rückfragen: Dr. Markus Nipkow, Tel. 030-284984-1620.
Die Resolution ist im Internet zu finden unter www.NABU.de

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