




Was ist eine Ausgleichsfläche?
Bei der Realisierung von Baumaßnahmen im Außenbereich muss gemäß § 21 Bundesnaturschutzgesetz (BNatG) ein Ausgleich für die Inanspruchnahme bislang unbebauter Flächen geschaffen werden. Derartige Ausgleichsmaßnahmen werden im Bebauungsplanverfahren ermittelt und festgesetzt bzw. zwischen Antragsteller und der Bauaufsicht im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde vereinbart und in der Baugenehmigung festgesetzt.
Zitat BNatG § 21:
(1) Sind auf Grund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen oder von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuchs Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs zu entscheiden.
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