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Wir beziehen uns auf ==> diesen Fall (Link)
1. Die Mehlschwalbe ist eine gesetzlich geschützte Vogelart im Sinne des § 42 Bundesnaturschutzgesetz, daher unterliegen auch ihre Niststellen dem gesetzlichen Schutz.
2. Eine Entfernung von Schwalbennestern an einem Wohngebäude ist nur dann statthaft, wenn zuvor bei der OBEREN Naturschutzbehörde eine Befreiung von den Auflagen des BNatG beantragt und bewilligt wurde. In unserem Bundesland gibt es zwei Obere Naturschutzbehörden, sie sind für den nördlichen Landesteil in der SGD Nord (Koblenz) und für den südlichen Landesteil in der SGD Süd (Neustadt Weinstraße) integriert.
3. Falls dem Antrag auf Genehmigung zur Entfernung von Schwalbennestern tatsächlich stattgegeben wird, dann eigentlich immer mit Auflagen: der Hausbesitzer wird meist zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, damit (möglichst in angemessener Nähe zum bisherigen Standort) Kunstnester angebracht werden können.
4. Im vorliegenden Fall hat der Hausbesitzer definitiv keine Ausnahmegenehmigung bei der SGD Süd beantragt, die durchgeführte Entfernung langjährig belegter Nester ist daher illegal. Die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung muss in jedem Fall nachgereicht werden. Mögliche Folgeszenarien:
a) die entfernten KunstNester müssen wieder an Ort und Stelle montiert werden, die Kosten trägt der Hausbesitzer
b) in angemessener Nähe zum bisherigen Brutstandort müssen KunstNnester angebracht werden, Material- und Montagekosten zahlt auch in diesem Fall der Hausbesitzer.
Bevor die Stadt durch ihre Untere Naturschutzbehörde ein Verfahren gegen den Hausbesitzer einleitet, gibt es in solchen Fällen üblicherweise zuerst ein schrifliches Anhörungsverfahren. Der Hausbesitzer ist dann innerhalb einer bestimmten Frist zu einer schriftlichen Stellungnahme verpflichtet.
Bitte haben Sie Verständnis, dass im Rahmen eines BLOG prinzipiell keine Detailangaben zu event. laufenden Verfahren und sonstigen sensiblen Details gemacht werden können. Wir werden hier im BLOG aber über den prinzipiellen Fortgang der Ereignisse berichten.
Zum Schluss noch ein interessanter Link zu Schwalbenschutz in der Region:
http://www.swr.de/im-gruenen-rp/archiv/2004/05/04/beitrag1.html
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Dienstag, 6. November 2007
Samstag, 3. November 2007
Das Aus für eine Neustadter Schwalbenkolonie? (Teil 1)
Heute bekamen wir einen Hilferuf per Telefon: an einem Mietshaus, wo seit vielen Jahren eine veritable Mehlschwalbenkolonie lebt (2007 ca. 15 Paare) und wo in Absprache mit dem früheren Hausbesitzer vor ca. 30 Jahren 20 Mehlschwalben-Kunstnester angebracht worden waren, wurden auf Anordnung der aktuellen Hausbesitzer alle Nisthilfen incl. mind. zwei Naturnester entfernt! Insgesamt also mind. 22 Nester. Nach Aussagen von Anwohnern waren die Nisthilfen quasi zu 100% belegt. Das bedeutet für unser sehr schwalbenarm gewordenes Neustadt einen traurigen Verlust einer weiteren Kolonie, wenn hier nichts geschieht!
Klickbild: Auszug aus einem Beobachtungsprotokoll. Vielen Anwohnern ist die Kolonie nicht gleichgültig. Eine Mieterin hat seit 1970 genau Buch geführt.
Nach Aussage des aktuellen Hausbesitzers gab es wegen dem sog. "Dreck" der Schwalben immer wieder Beschwerden bestimmter Mieter. Damit soll jetzt ein für alle mal Schluss sein. Dass allerdings gegen die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes verstoßen wurde (siehe unten), dürfte sich aus Sicht des Hausbesitzers wohl als nicht vorteilhaft erweisen.

Klickbild: auf der Nordseite des Hauses lebte bis dieses Jahr eine große Mehlschwalbenkolonie. Wie wird es aussehen, wenn die Schwalben 2008 aus Afrika von ihrer ungeheuer weiten und gefahrvollen Reise in die Pfälzer Heimat zurückkehren? Der NABU Neustadt wird sich für den Erhalt der Kolonie einsetzen!!
Wir kamen zum Glück gerade noch rechtzeitig, denn das beauftragte Dachdeckerunternehmen wollte die wertvollen Nisthilfen soeben zur "Entsorgung bringen"! Die Nisthilfen haben wir von der Ladefläche des Transporters geborgen und befinden sich jetzt erst mal in unserer "Obhut".
Hätte man Fachleute gefragt, so wäre allen Seite eine Menge Ärger erspart geblieben: die fachgerechte Montage entsprechend dimensionierter "Kotbretter" macht Schluss mit leidigen Diskussionen um sog. "Dreck" an der Fassade.

Klickbild: die kostbaren Schwalben-Nisthilfen auf der Ladefläche des Firmen-Transporters. Wir können sie gerade noch rechtzeitig vorm "Entsorgen" retten...
Rechtliches bezüglich der Entfernung bzw. Duldung von Schwalbennestern
==> http://www.schwalbenschutz.de/Rechtliches/rechtliches.html
Sehr interessant ist dort auch der Hinweis auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg von 2004.
Laut Bundesnaturschutzgesetz § 42 ist es verboten, Brutstätten geschützter Arten zu entfernen. Dort steht u.a.:
Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
(1) Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren oder besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,..."
Wir haben uns mittlerweile erkundigt und wissen, dass die Entfernung der Nester ohne Absprache und ohne Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde durchgeführt wurde. Wir werden uns auf dem Hintergrund der bestehenden Rechtslage dafür einsetzen, dass dieser eigentlich traurige Fall zu einem guten Ende gebracht wird. Wir werden hier im BLOG über den Fortgang der Ereignisse berichten.

Klickbild
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Links zum Thema:
http://www.nabu.de/m05/m05_03/01973.html
http://www.komitee.de/index.php?schwalben
http://www.komitee.de/index.php?schwges
http://www.artenschutzbrief.de/index/menuid/23/reporeid/100/
Labels:
Bundesnaturschutzgesetz,
Mehlschwalben,
Nisthilfen
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