Dienstag, 27. November 2007

Wässerwiesen am Speyerbach: Erste Begegnung (Teil 1)

Ausnahmsweise mal ein persönlich gefärbter Beitrag, der kurz meine Begegnung mit dem faszinierenden Thema "Wässerwiesen" schildert...
Gruß!
Martin Grund (NABU Neustadt)

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==> GebietsKarte (GoogleMaps)

"Wässer-was"? Vor 7 Jahren hatte ich das Wort "Wässerwiesen" wahrscheinlich noch nie zuvor gehört. Mein erster Kontakt mit diesem Thema entstand, als ich zu Fuß den gesamten Speyerbach von der Quelle bis zur Mündung abwanderte, bis auf ganz wenige Ausnahmen war ich dazu IM Bach unterwegs. Siehe => Projekt Speyerbach


Unterwegs im Bach zwischen Fronmühle und Aumühle
Kann mich noch gut erinnern: der nächste Abschnitt begann an der Fronmühle, bin hinter dem großen Stauwehr in den Bach runtergeklettert. Eine Gruppe Kajakfahrer bootete auch gerade ein. Kurz Hallo gesagt und dann war man wieder ganz allein mit dem Bach. Ein paar Bildchen von diesem Tag sieht man ==> Hier

Nach 1.3 Kilometer kam ein Stauwehr aus Beton, aber keine Mühle weit und breit. Merkwürdig. Nur ein Auslass auf der südlichen Seite, und der ging mitten in die Geinsheimer Wiesen.

350 Meter weiter noch ein Wehr, 300 Meter weiter das nächste, 400 Meter weiter dahinter schon wieder eins, dann nach 450 Meter, das nächste nach 750 Meter und das letzte 400 Meter weiter. Aha. So was hatte es seit der Quelle noch nicht gegeben. Und die lag schon ca. 45 Kilometer hinter mir.

Natürlich bin ich zwischen den vielen Wehren auch mal aus dem Bach geklettert und da waren etliche merkwürdig behauene Sandsteinblöcke einige Meter neben dem Bach. Und zwar auf beiden Seiten. Die Steine hatten eine eingehauene Rinn mit einer weiteren Vertiefung.

Irgendwann hat es bei mir "Klick" gemacht (so funktionierte es). Die vielen Wehre und kleinen Sandstein, die Gräben rechts und links parallel zum Speyerbach, die hatten alle natürlich gar nichts mit Mühlen zu tun, sondern mit Wiesenbewässerung. Schon viel weiter oben im Elmsteiner Tal war ich auf sog. Buckelwiesen gestoßen und lebendige Erzählungen der Anwohner. Sie hatten davon erzählt, dass man noch vor nicht allzu langer Zeit alle Talwiesen reggelmäßig bewässert hatte. Dazu gab es ne Menge Wehre und noch viel mehr Gräben. Noch vor paar Jahrzehnten hatte man das regelmäßig gemacht.

Aber so viele Wässerwiesen-Wehre aus jener Zeit gibt es auf der gesamten Laufstrecke des Baches (60 km) nur zwischen Fronmühle und Aumühle.

Einen Tag später traf ich bei Dudenhofen den Landwirt Winfried Beck, der mir lebhaft schilderte (Interview), wie man früher überall entlang des Speyerbaches die Wiesen regelmäßig bewässert hatte:



Seit dieser Zeit hat mich das Thema immer mehr interessiert und fasziniert. Es folgten etliche Recherchen im Landesarchiv Speyer (u.a. hier), im Stadtarchiv Neustadt, Bürgerbefragungen in Geinsheim, die "Jagd" nach einer Karte der Wiesenwässergenossenschaft Geinsheim und nach der letzten Wiesensatzung von 1901.


Die Schnittstelle
Ein Glücksfall war's, dass ich 2004 Kontakt zu den "Wässerwiesen-Aktivisten" an der Queich bekam, die es letztendlich geschafft haben, in einem Naturschutzgroßprojekt einen Teil der ehemaligen Wässerwiesen zwischen Landau und Bellheim zu reaktivieren. Diese Begegnung war 100% hilfreich und inspirierend. Warum? Weil man dadurch lernt realistischer abzuschätzen, ob und wie ein ähnliches Projekt (aus etlichen Gründen aber in viel kleinerem Maßstab) auf Geinsheimer Gemarkung umgesetzt werden könnte. Das ist nämlich definitiv ein HauptZiel des NABU Neustadt!


Der zweite Teil dieser Serie beschreibt dann kurz, warum die Bauern der vergangenen Jahrhunderte eigentlich Wässerwiesen angelegt hatten und welch große ökologische Bedeutung sie hatten und heute wieder haben könnten. Aber das ist dann schon der dritte Teil. Der beschreibt dann die Pläne des NABU Neustadt, wo und in welcher Form man eventuell die Teilreaktivierung der ehemaligen Wässerwiesen realisieren könnte. Eines ist klar: das eventuelle Projekt gehört langfristig zu unseren wichtigsten Naturschutz-Zielen in Neustadt!

Freitag, 23. November 2007

Gruppenraum der NAJU Neustadt verschönert.

Heute hat die NAJU Neustadt neue rote Design-Sofas für ihren Gruppenraum bekommen. Die alten Möbel sind schon draussen. Wir freuen uns über die Aufwertung unseres Gruppenraums im Mehrgenrationenhaus (Von-Hartmannstr. 11).

Auch neue Tische sind in Aussicht.


In der heutigen Grupenstunde haben wir an den Schildern für das Fledermausbeet gearbeitet.

Wir bedanken uns beim Team des Mehrgenerationenhaus für die Unterstützung.

Dienstag, 20. November 2007

Mitglied beim NABU Neustadt werden: Online-Formular aktiv

Auf unserer Webseite www.NABU-NW.de ist jetzt ein Online-Formular "Mitglied beim NABU Neustadt/Weinstraße werden" eingebaut worden. Danke an Frank Griesel vom NABU-Bundesverband, der mit Rat und Tat geholfen hat!

Montag, 19. November 2007

Nächster Treff der NAJU Neustadt

Nächste Gruppenstunde der NAJU (Naturschutzjugend) Neustadt ist am 9.11. um 15:45Uhr im Kellergeschoss des Mehrgenerationenhaus - Im Hof der VHS.
(Von Hartmannstrasse 11 in Neustadt)

Wir werden weiter an den Schildern für unser geplantes Fledermausbeet weiter arbeiten. Daher alte Kleidung mitbringen.

Sonntag, 18. November 2007

Einladung: Vortrag in Lachen-Speyerdorf (Ortsteil von Neustadt/Weinstraße)

Thema: Wiederansiedelungsgeschichte des Weißstorchs in Rheinland-Pfalz und die ökologische Bedeutung der Wässerwiesen

Datum:
Dienstag, 20.11.2007, 20 Uhr
Ort: Alte Turnhalle, Karl-Ohler-Straße 27, Neustadt/Weinstraße, Ortsteil Lachen-Speyerdorf (Lachen)
Referenten: Gerhard Postel und Pirmin Hilsendegen
Beide Referenten sind NABU-Mitglieder und auch im Vorstand der Aktion PfalzStorch tätig.


Die Veranstaltung wird vom Storchenverein Lachen-Speyerdorf organisiert, er ist auch Mitglied bei der Aktion PfalzStorch.

Sonntag, 11. November 2007

Einsatz in den Schlösselwiesen (Bilder-Rückblick)

Ein paar Bilder vom Hambacher Einsatz (Schlösselwiesen):


Der Rand des ehemaligen Feuerlöschteichs wird freigeschnitten, damit für Amphibienlarven bessere Entwicklungschancen bestehen. Das Material wird an Ort und Stelle verhäckselt.



Zu jedem guten Arbeitseinsatz gehört ein gutes Vesper dazu ;-)
Hier wurde die Brotzeit zünftig auf einem Anhänger aufgebaut.


Kleines Video (Qualität nicht sooo prickelnd, aber besser als gar nix ;-):



Später werden hier noch ein paar Bilder ergänzt!

Samstag, 10. November 2007

Handysammlung-Zwischenstand

Der Zwischenstand unserer Alt-Handy-Sammlung für die renaturierung der Havel:
Wir haben schon 16 Handys gesammelt!

Für jedes Abgegebene Handy werden 3,50€ für die Havel gespendet. In unserem Fall sind das schon 56€.

Handys können im Käthe-Kollwitz-Gymnasium(im Sekretariat), im Mehrgenerationenhaus (im Hof der VHS) oder bei mir abgegeben werden.

Freitag, 9. November 2007

Flussconnection Video online

Das Video von der Abschlussvernastaltung der Flussconnection in hamburg ist nach langen warten endlich online!
Das 15min. lange Video vom Wochenende kann dort angesehen werden sowie in zwei verschiedenen Qualitäten runtergeladen(beide sind nicht so toll...)

Hier der Link dazu:
http://www.flussconnection.de/index.php/itemID/79

Mittwoch, 7. November 2007

Turmfalke: Vogel des Jahres 2007

Hier ein kleiner Rückblick auf unsere Aktion im Frühjahr. Auf Ausgleichsflächen (siehe unten) der Stadt und auf einem Grundstück des NABU Neustadt wurden mit tatkräftiger Unterstützung durch Franz Grimm Turmfalkenkästen mit integrierten Sitzkrücken aufgestellt (an insgesamt sechs Stellen). Die Pfähle sind aus robustem Kastanienholz, eine der wetterbeständigsten einheimischen Holzarten. In der Nähe wurden zusätzlich Singvogel-Nistkästen aufgehängt.








Was ist eine Ausgleichsfläche?

Bei der Realisierung von Baumaßnahmen im Außenbereich muss gemäß § 21 Bundesnaturschutzgesetz (BNatG) ein Ausgleich für die Inanspruchnahme bislang unbebauter Flächen geschaffen werden. Derartige Ausgleichsmaßnahmen werden im Bebauungsplanverfahren ermittelt und festgesetzt bzw. zwischen Antragsteller und der Bauaufsicht im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde vereinbart und in der Baugenehmigung festgesetzt.

Zitat BNatG § 21:
(1) Sind auf Grund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen oder von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuchs Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs zu entscheiden.

Dienstag, 6. November 2007

Entfernte Schwalbennester (Teil 2)

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Wir beziehen uns auf ==> diesen Fall (Link)

1. Die Mehlschwalbe ist eine gesetzlich geschützte Vogelart im Sinne des § 42 Bundesnaturschutzgesetz, daher unterliegen auch ihre Niststellen dem gesetzlichen Schutz.

2. Eine Entfernung von Schwalbennestern an einem Wohngebäude ist nur dann statthaft, wenn zuvor bei der OBEREN Naturschutzbehörde eine Befreiung von den Auflagen des BNatG beantragt und bewilligt wurde. In unserem Bundesland gibt es zwei Obere Naturschutzbehörden, sie sind für den nördlichen Landesteil in der SGD Nord (Koblenz) und für den südlichen Landesteil in der SGD Süd (Neustadt Weinstraße) integriert.

3. Falls dem Antrag auf Genehmigung zur Entfernung von Schwalbennestern tatsächlich stattgegeben wird, dann eigentlich immer mit Auflagen: der Hausbesitzer wird meist zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, damit (möglichst in angemessener Nähe zum bisherigen Standort) Kunstnester angebracht werden können.

4. Im vorliegenden Fall hat der Hausbesitzer definitiv keine Ausnahmegenehmigung bei der SGD Süd beantragt, die durchgeführte Entfernung langjährig belegter Nester ist daher illegal. Die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung muss in jedem Fall nachgereicht werden. Mögliche Folgeszenarien:
a) die entfernten KunstNester müssen wieder an Ort und Stelle montiert werden, die Kosten trägt der Hausbesitzer
b) in angemessener Nähe zum bisherigen Brutstandort müssen KunstNnester angebracht werden, Material- und Montagekosten zahlt auch in diesem Fall der Hausbesitzer.

Bevor die Stadt durch ihre Untere Naturschutzbehörde ein Verfahren gegen den Hausbesitzer einleitet, gibt es in solchen Fällen üblicherweise zuerst ein schrifliches Anhörungsverfahren. Der Hausbesitzer ist dann innerhalb einer bestimmten Frist zu einer schriftlichen Stellungnahme verpflichtet.

Bitte haben Sie Verständnis, dass im Rahmen eines BLOG prinzipiell keine Detailangaben zu event. laufenden Verfahren und sonstigen sensiblen Details gemacht werden können. Wir werden hier im BLOG aber über den prinzipiellen Fortgang der Ereignisse berichten.

Zum Schluss noch ein interessanter Link zu Schwalbenschutz in der Region:
http://www.swr.de/im-gruenen-rp/archiv/2004/05/04/beitrag1.html

Sonntag, 4. November 2007

Einladung zur Jahreshauptversammlung des NABU Neustadt

Die NABU-Ortsgruppe Neustadt/Weinstraße wird im November ein Jahr alt! :-)

Unsere erste (kleine ) Jahreshauptversammlung halten wir am selben Ort ab, wo auch unsere monatlichen Treffs stattfinden:

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Wann und wo?

Montag, 12. November, 20 Uhr

Weiks Vinothek & Restaurant
An der Eselshaut 53
67435 Neustadt an der Weinstraße (Ortsteil Mußbach)
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Alle NABU-Mitglieder sind ganz herzlich willkommen, aber natürlich freuen wir uns auch über das Kommen aller Interessenten, denen der praktische Naturschutz in unserer Heimatstadt am Herzen liegt - gemeinsam sind wir stärker!


Neben dem üblichen Programm einer Jahreshauptversammlung (Kassenbericht etc.) geben wir einen kleinen Rückblick auf unsere bisherigen Aktionen und einen Ausblick auf die Pläne der nächsten 12 Monate.



Gruß!
Euer NABU Neustadt

Nächster Treff der NAJU Neustadt

Nächste Gruppenstunde der NAJU (Naturschutzjugend) Neustadt ist am 9.11. um 15:45Uhr im Kellergeschoss des Mehrgenerationenhaus - Im Hof der VHS.
(Von Hartmannstrasse 11 in Neustadt)

Samstag, 3. November 2007

Das Aus für eine Neustadter Schwalbenkolonie? (Teil 1)

Heute bekamen wir einen Hilferuf per Telefon: an einem Mietshaus, wo seit vielen Jahren eine veritable Mehlschwalbenkolonie lebt (2007 ca. 15 Paare) und wo in Absprache mit dem früheren Hausbesitzer vor ca. 30 Jahren 20 Mehlschwalben-Kunstnester angebracht worden waren, wurden auf Anordnung der aktuellen Hausbesitzer alle Nisthilfen incl. mind. zwei Naturnester entfernt! Insgesamt also mind. 22 Nester. Nach Aussagen von Anwohnern waren die Nisthilfen quasi zu 100% belegt. Das bedeutet für unser sehr schwalbenarm gewordenes Neustadt einen traurigen Verlust einer weiteren Kolonie, wenn hier nichts geschieht!


Klickbild: Auszug aus einem Beobachtungsprotokoll. Vielen Anwohnern ist die Kolonie nicht gleichgültig. Eine Mieterin hat seit 1970 genau Buch geführt.

Nach Aussage des aktuellen Hausbesitzers gab es wegen dem sog. "Dreck" der Schwalben immer wieder Beschwerden bestimmter Mieter. Damit soll jetzt ein für alle mal Schluss sein. Dass allerdings gegen die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes verstoßen wurde (siehe unten), dürfte sich aus Sicht des Hausbesitzers wohl als nicht vorteilhaft erweisen.


Klickbild: auf der Nordseite des Hauses lebte bis dieses Jahr eine große Mehlschwalbenkolonie. Wie wird es aussehen, wenn die Schwalben 2008 aus Afrika von ihrer ungeheuer weiten und gefahrvollen Reise in die Pfälzer Heimat zurückkehren? Der NABU Neustadt wird sich für den Erhalt der Kolonie einsetzen!!

Wir kamen zum Glück gerade noch rechtzeitig, denn das beauftragte Dachdeckerunternehmen wollte die wertvollen Nisthilfen soeben zur "Entsorgung bringen"! Die Nisthilfen haben wir von der Ladefläche des Transporters geborgen und befinden sich jetzt erst mal in unserer "Obhut".

Hätte man Fachleute gefragt, so wäre allen Seite eine Menge Ärger erspart geblieben: die fachgerechte Montage entsprechend dimensionierter "Kotbretter" macht Schluss mit leidigen Diskussionen um sog. "Dreck" an der Fassade.



Klickbild: die kostbaren Schwalben-Nisthilfen auf der Ladefläche des Firmen-Transporters. Wir können sie gerade noch rechtzeitig vorm "Entsorgen" retten...



Rechtliches bezüglich der Entfernung bzw. Duldung von Schwalbennestern
==> http://www.schwalbenschutz.de/Rechtliches/rechtliches.html
Sehr interessant ist dort auch der Hinweis auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg von 2004.

Laut Bundesnaturschutzgesetz § 42 ist es verboten, Brutstätten geschützter Arten zu entfernen. Dort steht u.a.:
Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

(1) Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren oder besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,..."


Wir haben uns mittlerweile erkundigt und wissen, dass die Entfernung der Nester ohne Absprache und ohne Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde durchgeführt wurde. Wir werden uns auf dem Hintergrund der bestehenden Rechtslage dafür einsetzen, dass dieser eigentlich traurige Fall zu einem guten Ende gebracht wird. Wir werden hier im BLOG über den Fortgang der Ereignisse berichten.


Klickbild






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Links zum Thema:
http://www.nabu.de/m05/m05_03/01973.html
http://www.komitee.de/index.php?schwalben
http://www.komitee.de/index.php?schwges
http://www.artenschutzbrief.de/index/menuid/23/reporeid/100/