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Montag, 25. März 2013

Nistkastenkontrolle im Rosen- und Kriegergarten

Am 24. Februar nutzten wir die Kälte aus und machten uns mit Leiter, Eimern und Handschuhen auf den Weg in den Neustadter Rosen- und Kriegergarten. 

Dort leeren und kontrollieren wir jedes Jahr unsere Nistkastenreihe. So wissen wir, wie die Kästen angenommen werden. Dieses Jahr gab es dabei eine kleine Ernüchterung für uns: Nur etwa die Hälfte der Kästen wurde im Vorjahr angenommen, wohingegen sonst immer alle Kästen bis auf einen angenommen wurden. Ausgerechnet der Kasten, der zuvor nie angenommen wurde, beherbergte dieses Mal ein Brutpaar. Eine Aufmunterung war für uns, dass in den angenommenen Nistkästen die Bruten größtenteils erfolgreich waren. Es sind also Junge geschlüpft. Darauf deuten Daunenfedern und Reste von Eierschalen im Nest hin. Gebrütet haben vor allem Kohl- oder Blaumeisen. Wir hoffen, dass in diesem Jahr im Frühling wieder wie zuvor viele Meisenpaare in den beiden Stadtparks brüten.
Was wohl hinter der Tür steckt?
Das ganze Team



Dienstag, 22. November 2011

Kreativtag am 20.11.2011


Auch dieses Jahr war die NAJU wieder beim Kreativtag vertreten.
Jonas, Lukas und Inga betreuten den Stand und bastelten mit den meist kleinen Besuchern gut riechende Bienenwachskerzen und Ohrwurmbehausungen. Die Ohrwurmhotels wurden anschließend bunt bemalt. So ein Ohrenkneifer soll schließlich auf seine Behausung stolz sein können, wenn er fleißig Blattläuse von den Obstbäumen frisst. ;-)

Donnerstag, 6. Januar 2011

Nistkastenkontrolle zur „Stunde der Wintervögel“

Die NAJU kontrolliert und säubert am Freitag, dem 7.
Januar, ihre Nistkastenreihe im Rosen- und Kriegergarten. Außerdem wird eine
Vogelzählung im Rahmen der „Stunde der Wintervögel“ durchgeführt werden.
Insbesonders Kinder ab sechs Jahren sind herzlich eingeladen, mitzumachen.
Der Treffpunkt ist im Rosengarten um 15 Uhr. Bitte Arbeitshandschuhe
mitbringen.
Für weitere Infos: Inga Fink (06325/9596830)

Dienstag, 6. November 2007

Entfernte Schwalbennester (Teil 2)

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Wir beziehen uns auf ==> diesen Fall (Link)

1. Die Mehlschwalbe ist eine gesetzlich geschützte Vogelart im Sinne des § 42 Bundesnaturschutzgesetz, daher unterliegen auch ihre Niststellen dem gesetzlichen Schutz.

2. Eine Entfernung von Schwalbennestern an einem Wohngebäude ist nur dann statthaft, wenn zuvor bei der OBEREN Naturschutzbehörde eine Befreiung von den Auflagen des BNatG beantragt und bewilligt wurde. In unserem Bundesland gibt es zwei Obere Naturschutzbehörden, sie sind für den nördlichen Landesteil in der SGD Nord (Koblenz) und für den südlichen Landesteil in der SGD Süd (Neustadt Weinstraße) integriert.

3. Falls dem Antrag auf Genehmigung zur Entfernung von Schwalbennestern tatsächlich stattgegeben wird, dann eigentlich immer mit Auflagen: der Hausbesitzer wird meist zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, damit (möglichst in angemessener Nähe zum bisherigen Standort) Kunstnester angebracht werden können.

4. Im vorliegenden Fall hat der Hausbesitzer definitiv keine Ausnahmegenehmigung bei der SGD Süd beantragt, die durchgeführte Entfernung langjährig belegter Nester ist daher illegal. Die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung muss in jedem Fall nachgereicht werden. Mögliche Folgeszenarien:
a) die entfernten KunstNester müssen wieder an Ort und Stelle montiert werden, die Kosten trägt der Hausbesitzer
b) in angemessener Nähe zum bisherigen Brutstandort müssen KunstNnester angebracht werden, Material- und Montagekosten zahlt auch in diesem Fall der Hausbesitzer.

Bevor die Stadt durch ihre Untere Naturschutzbehörde ein Verfahren gegen den Hausbesitzer einleitet, gibt es in solchen Fällen üblicherweise zuerst ein schrifliches Anhörungsverfahren. Der Hausbesitzer ist dann innerhalb einer bestimmten Frist zu einer schriftlichen Stellungnahme verpflichtet.

Bitte haben Sie Verständnis, dass im Rahmen eines BLOG prinzipiell keine Detailangaben zu event. laufenden Verfahren und sonstigen sensiblen Details gemacht werden können. Wir werden hier im BLOG aber über den prinzipiellen Fortgang der Ereignisse berichten.

Zum Schluss noch ein interessanter Link zu Schwalbenschutz in der Region:
http://www.swr.de/im-gruenen-rp/archiv/2004/05/04/beitrag1.html

Samstag, 3. November 2007

Das Aus für eine Neustadter Schwalbenkolonie? (Teil 1)

Heute bekamen wir einen Hilferuf per Telefon: an einem Mietshaus, wo seit vielen Jahren eine veritable Mehlschwalbenkolonie lebt (2007 ca. 15 Paare) und wo in Absprache mit dem früheren Hausbesitzer vor ca. 30 Jahren 20 Mehlschwalben-Kunstnester angebracht worden waren, wurden auf Anordnung der aktuellen Hausbesitzer alle Nisthilfen incl. mind. zwei Naturnester entfernt! Insgesamt also mind. 22 Nester. Nach Aussagen von Anwohnern waren die Nisthilfen quasi zu 100% belegt. Das bedeutet für unser sehr schwalbenarm gewordenes Neustadt einen traurigen Verlust einer weiteren Kolonie, wenn hier nichts geschieht!


Klickbild: Auszug aus einem Beobachtungsprotokoll. Vielen Anwohnern ist die Kolonie nicht gleichgültig. Eine Mieterin hat seit 1970 genau Buch geführt.

Nach Aussage des aktuellen Hausbesitzers gab es wegen dem sog. "Dreck" der Schwalben immer wieder Beschwerden bestimmter Mieter. Damit soll jetzt ein für alle mal Schluss sein. Dass allerdings gegen die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes verstoßen wurde (siehe unten), dürfte sich aus Sicht des Hausbesitzers wohl als nicht vorteilhaft erweisen.


Klickbild: auf der Nordseite des Hauses lebte bis dieses Jahr eine große Mehlschwalbenkolonie. Wie wird es aussehen, wenn die Schwalben 2008 aus Afrika von ihrer ungeheuer weiten und gefahrvollen Reise in die Pfälzer Heimat zurückkehren? Der NABU Neustadt wird sich für den Erhalt der Kolonie einsetzen!!

Wir kamen zum Glück gerade noch rechtzeitig, denn das beauftragte Dachdeckerunternehmen wollte die wertvollen Nisthilfen soeben zur "Entsorgung bringen"! Die Nisthilfen haben wir von der Ladefläche des Transporters geborgen und befinden sich jetzt erst mal in unserer "Obhut".

Hätte man Fachleute gefragt, so wäre allen Seite eine Menge Ärger erspart geblieben: die fachgerechte Montage entsprechend dimensionierter "Kotbretter" macht Schluss mit leidigen Diskussionen um sog. "Dreck" an der Fassade.



Klickbild: die kostbaren Schwalben-Nisthilfen auf der Ladefläche des Firmen-Transporters. Wir können sie gerade noch rechtzeitig vorm "Entsorgen" retten...



Rechtliches bezüglich der Entfernung bzw. Duldung von Schwalbennestern
==> http://www.schwalbenschutz.de/Rechtliches/rechtliches.html
Sehr interessant ist dort auch der Hinweis auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg von 2004.

Laut Bundesnaturschutzgesetz § 42 ist es verboten, Brutstätten geschützter Arten zu entfernen. Dort steht u.a.:
Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

(1) Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren oder besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,..."


Wir haben uns mittlerweile erkundigt und wissen, dass die Entfernung der Nester ohne Absprache und ohne Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde durchgeführt wurde. Wir werden uns auf dem Hintergrund der bestehenden Rechtslage dafür einsetzen, dass dieser eigentlich traurige Fall zu einem guten Ende gebracht wird. Wir werden hier im BLOG über den Fortgang der Ereignisse berichten.


Klickbild






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Links zum Thema:
http://www.nabu.de/m05/m05_03/01973.html
http://www.komitee.de/index.php?schwalben
http://www.komitee.de/index.php?schwges
http://www.artenschutzbrief.de/index/menuid/23/reporeid/100/