Samstag, 3. November 2007

Das Aus für eine Neustadter Schwalbenkolonie? (Teil 1)

Heute bekamen wir einen Hilferuf per Telefon: an einem Mietshaus, wo seit vielen Jahren eine veritable Mehlschwalbenkolonie lebt (2007 ca. 15 Paare) und wo in Absprache mit dem früheren Hausbesitzer vor ca. 30 Jahren 20 Mehlschwalben-Kunstnester angebracht worden waren, wurden auf Anordnung der aktuellen Hausbesitzer alle Nisthilfen incl. mind. zwei Naturnester entfernt! Insgesamt also mind. 22 Nester. Nach Aussagen von Anwohnern waren die Nisthilfen quasi zu 100% belegt. Das bedeutet für unser sehr schwalbenarm gewordenes Neustadt einen traurigen Verlust einer weiteren Kolonie, wenn hier nichts geschieht!


Klickbild: Auszug aus einem Beobachtungsprotokoll. Vielen Anwohnern ist die Kolonie nicht gleichgültig. Eine Mieterin hat seit 1970 genau Buch geführt.

Nach Aussage des aktuellen Hausbesitzers gab es wegen dem sog. "Dreck" der Schwalben immer wieder Beschwerden bestimmter Mieter. Damit soll jetzt ein für alle mal Schluss sein. Dass allerdings gegen die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes verstoßen wurde (siehe unten), dürfte sich aus Sicht des Hausbesitzers wohl als nicht vorteilhaft erweisen.


Klickbild: auf der Nordseite des Hauses lebte bis dieses Jahr eine große Mehlschwalbenkolonie. Wie wird es aussehen, wenn die Schwalben 2008 aus Afrika von ihrer ungeheuer weiten und gefahrvollen Reise in die Pfälzer Heimat zurückkehren? Der NABU Neustadt wird sich für den Erhalt der Kolonie einsetzen!!

Wir kamen zum Glück gerade noch rechtzeitig, denn das beauftragte Dachdeckerunternehmen wollte die wertvollen Nisthilfen soeben zur "Entsorgung bringen"! Die Nisthilfen haben wir von der Ladefläche des Transporters geborgen und befinden sich jetzt erst mal in unserer "Obhut".

Hätte man Fachleute gefragt, so wäre allen Seite eine Menge Ärger erspart geblieben: die fachgerechte Montage entsprechend dimensionierter "Kotbretter" macht Schluss mit leidigen Diskussionen um sog. "Dreck" an der Fassade.



Klickbild: die kostbaren Schwalben-Nisthilfen auf der Ladefläche des Firmen-Transporters. Wir können sie gerade noch rechtzeitig vorm "Entsorgen" retten...



Rechtliches bezüglich der Entfernung bzw. Duldung von Schwalbennestern
==> http://www.schwalbenschutz.de/Rechtliches/rechtliches.html
Sehr interessant ist dort auch der Hinweis auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg von 2004.

Laut Bundesnaturschutzgesetz § 42 ist es verboten, Brutstätten geschützter Arten zu entfernen. Dort steht u.a.:
Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

(1) Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren oder besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,..."


Wir haben uns mittlerweile erkundigt und wissen, dass die Entfernung der Nester ohne Absprache und ohne Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde durchgeführt wurde. Wir werden uns auf dem Hintergrund der bestehenden Rechtslage dafür einsetzen, dass dieser eigentlich traurige Fall zu einem guten Ende gebracht wird. Wir werden hier im BLOG über den Fortgang der Ereignisse berichten.


Klickbild






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Links zum Thema:
http://www.nabu.de/m05/m05_03/01973.html
http://www.komitee.de/index.php?schwalben
http://www.komitee.de/index.php?schwges
http://www.artenschutzbrief.de/index/menuid/23/reporeid/100/

2 Kommentare:

annette hat gesagt…

ich finde es bemerkenswert, dass die bewohnerin ein "schwalben-tagebuch" führt. echt klasse, das ist ja für den naturschutz eine richtige kostbarkeit - vielen dank von dieser stelle aus...
...ich denke es ist immer sinne aller beteiligten (mensch und tier), diese seltenen nester zu erhalten und lebensraum zu schützen :-)

Isirius hat gesagt…

Die Schwalben hatten diesen Sommer keine Möglichkeit zu nisten.
Die Schwalben-Abwehrmassnahmen am Haus wurde noch verschärft...anscheinend ohne Konsequenzen. Schade !

Ich hoffe, das diese Sache noch nicht in Vergessenheit geraten ist.