Hier ein kleiner Rückblick auf unsere Aktion im Frühjahr. Auf Ausgleichsflächen (siehe unten) der Stadt und auf einem Grundstück des NABU Neustadt wurden mit tatkräftiger Unterstützung durch Franz Grimm Turmfalkenkästen mit integrierten Sitzkrücken aufgestellt (an insgesamt sechs Stellen). Die Pfähle sind aus robustem Kastanienholz, eine der wetterbeständigsten einheimischen Holzarten. In der Nähe wurden zusätzlich Singvogel-Nistkästen aufgehängt.
Was ist eine Ausgleichsfläche?
Bei der Realisierung von Baumaßnahmen im Außenbereich muss gemäß § 21 Bundesnaturschutzgesetz (BNatG) ein Ausgleich für die Inanspruchnahme bislang unbebauter Flächen geschaffen werden. Derartige Ausgleichsmaßnahmen werden im Bebauungsplanverfahren ermittelt und festgesetzt bzw. zwischen Antragsteller und der Bauaufsicht im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde vereinbart und in der Baugenehmigung festgesetzt.
Zitat BNatG § 21:
(1) Sind auf Grund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen oder von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuchs Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs zu entscheiden.
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