Dienstag, 6. November 2007

Entfernte Schwalbennester (Teil 2)

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Wir beziehen uns auf ==> diesen Fall (Link)

1. Die Mehlschwalbe ist eine gesetzlich geschützte Vogelart im Sinne des § 42 Bundesnaturschutzgesetz, daher unterliegen auch ihre Niststellen dem gesetzlichen Schutz.

2. Eine Entfernung von Schwalbennestern an einem Wohngebäude ist nur dann statthaft, wenn zuvor bei der OBEREN Naturschutzbehörde eine Befreiung von den Auflagen des BNatG beantragt und bewilligt wurde. In unserem Bundesland gibt es zwei Obere Naturschutzbehörden, sie sind für den nördlichen Landesteil in der SGD Nord (Koblenz) und für den südlichen Landesteil in der SGD Süd (Neustadt Weinstraße) integriert.

3. Falls dem Antrag auf Genehmigung zur Entfernung von Schwalbennestern tatsächlich stattgegeben wird, dann eigentlich immer mit Auflagen: der Hausbesitzer wird meist zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, damit (möglichst in angemessener Nähe zum bisherigen Standort) Kunstnester angebracht werden können.

4. Im vorliegenden Fall hat der Hausbesitzer definitiv keine Ausnahmegenehmigung bei der SGD Süd beantragt, die durchgeführte Entfernung langjährig belegter Nester ist daher illegal. Die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung muss in jedem Fall nachgereicht werden. Mögliche Folgeszenarien:
a) die entfernten KunstNester müssen wieder an Ort und Stelle montiert werden, die Kosten trägt der Hausbesitzer
b) in angemessener Nähe zum bisherigen Brutstandort müssen KunstNnester angebracht werden, Material- und Montagekosten zahlt auch in diesem Fall der Hausbesitzer.

Bevor die Stadt durch ihre Untere Naturschutzbehörde ein Verfahren gegen den Hausbesitzer einleitet, gibt es in solchen Fällen üblicherweise zuerst ein schrifliches Anhörungsverfahren. Der Hausbesitzer ist dann innerhalb einer bestimmten Frist zu einer schriftlichen Stellungnahme verpflichtet.

Bitte haben Sie Verständnis, dass im Rahmen eines BLOG prinzipiell keine Detailangaben zu event. laufenden Verfahren und sonstigen sensiblen Details gemacht werden können. Wir werden hier im BLOG aber über den prinzipiellen Fortgang der Ereignisse berichten.

Zum Schluss noch ein interessanter Link zu Schwalbenschutz in der Region:
http://www.swr.de/im-gruenen-rp/archiv/2004/05/04/beitrag1.html

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Haett ich nicht gedacht...

Pfalz-Troll hat gesagt…

Das war mir auch neu. Ich finde diese Regelung jedoch sehr gut! Ein Schwalbensnest einfach zu zerstören ist unglaublich. In der Regel richten die Vögel kaum Schaden an und die Verschmutzungen halten sich auch in Grenzen. Wir haben schon mehrere Schwalben, die aus unserem Nest am Haus herausgefallen sind, großgezogen.