Pressedienst des NABU Rheinland-Pfalz
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P R E S S E D I E N S T - - - - - 14.11.2008 - - - - - Landwirtschaft /
Grünland
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Zeit des Umbruchs - Rheinland-Pfalz verliert 16.000 Hektar Wiesen und
Weiden: NABU fordert Umbruchverbot für Grünland
In den vergangenen fünf Jahren hat Rheinland-Pfalz 16.000 Hektar
Grünland verloren. Das entspricht annähernd der Gesamtfläche der Städte
Mainz und Ludwigshafen (17.500 Hektar). Gegenüber dem Stand von 2003 ist
das landesweit ein Rückgang von 5,16 Prozent.
Dies ist vor allem auf die Umwandlung von Grünland in Ackerland
zurückzuführen. Insbesondere in Mittelgebirgsregionen wie der Eifel ist
zur Zeit der Umbruch an Grünland deutlich zu beobachten.
„Aus Naturschutzsicht ist dies besonders dramatisch, denn Wiesen und
Weiden sind in der Regel artenreicher und damit für den Erhalt der
biologischen Vielfalt wertvoller als Ackerland“ sagt Siegfried Schuch,
Vorsitzender des NABU Rheinland-Pfalz. Hier bestehe dringender
Handlungsbedarf von Seiten des Landes, ein konkretes Umbruchverbot für
die Landwirtschaft zu erlassen.
Nach den EU-Agrarvorgaben müssen die Bundesländer ab 5 Prozent Verlust
des Grünlandanteiles eine Genehmigungspflicht für Umbruch verordnen. Das
sei aus Sicht des NABU allerdings nicht ausreichend. „Zumindest für
sensible Bereiche wie Bach- und Flussauen, NATURA 2000- und
Naturschutzgebiete brauchen wir ein absolutes Umbruchverbot, denn der
Verlust solcher Grünlandgebiete ist nicht kompensierbar“, so Schuch
weiter. Auch aus Klimaschutzgründen sei ein Umbruchverbot dringend
erforderlich, denn nach Grünlandumbruch werde ein erheblicher Teil des
im Boden gespeicherten Kohlenstoffs in die Atmosphäre freigesetzt.
Besonders fatal ist daher der Anbau von Silomais für Biogasanlagen auf
ehemaligen Grünlandstandorten.
„Eine weitere Intensivierung der Landwirtschaft können wir uns
angesichts des heute schon dramatischen Artenrückganges und der
zusätzlichen negativen Auswirkungen auf das Klima und das Grundwasser
nicht mehr leisten. Landwirtschaftsminister Hering muss jetzt handeln
und gemäß der EU-Agrarvorgaben eine Genehmigungspflicht sowie ein
Umbruchverbot für sensible Standorte verordnen“, erläutert Schuch.
Gleichzeitig sollten die Förderprogramme zum Erhalt von Grünland
deutlich verbessert werden.
Für Rückfragen: Dr. Holger Buschmann, Naturschutzreferent Tel.
06131-14039-22
Gerd Ostermann, Agrarreferent, Tel. 06597-2022
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