Montag, 26. März 2012

Bundesbehörde erlaubt umstrittenen "Bienenkiller" Clothianidin für eine weitere Saison


taz - 26.03.2012

Umstrittenes Pflanzenschutzmittel

Bienengift auf dem Mais-Acker

Das als Bienenkiller bekannte Gift Clothianidin darf wieder
eingesetzt werden. Es ist zwar nur vorübergehend erlaubt,
doch das schon im dritten Jahr in Folge

Von Svenja Bergt

BERLIN taz | Von Mitte März bis Mitte Juli dürfen Landwirte
wieder das Insektizid Clothianidin einsetzen. Das Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat
eine befristete Zulassung für sechs Bundesländer erteilt.

Der Wirkstoff ist umstritten: Das Julius-Kühn-Institut, das
dem Agrarministerium untersteht, wies nach dem Tod von
Millionen Bienen im Jahr 2008 Clothianidin in den toten
Bienen nach. Ursache des Sterbens sei eine Vergiftung durch
Abrieb des Pflanzenschutzmittels gewesen, so das Institut
damals.

Die nun erteilte Genehmigung ist eine sogenannte Zulassung
für Notfallsituationen. Die Behörde kann sie maximal für 120
Tage erteilen, wenn eine „Gefahr nicht anders abzuwenden“
ist. In diesem Fall geht es um den Drahtwurm im Mais. Die
Anwendung ist laut BVL auf Flächen beschränkt, die von
Starkbefall bedroht sind. Insgesamt wurden in diesem Jahr
bereits acht solcher Zulassungen erteilt, im vergangenen
Jahr waren es 35. Auch damals war Clothianidin dabei,
genauso wie im Jahr davor.

Diese wiederholte Notfallzulassung kritisiert das
Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN). „Unter dem Deckmantel der
Notfallsituation werden Jahr für Jahr Ausnahmen für
verbotene Pestizide genehmigt. Hier wird den ökonomischen
Interessen Einzelner Vorrang vor Umwelt- und Naturschutz
eingeräumt“, sagt Geschäftsführerin Carina Weber.

Imker hadern

Das Netzwerk hatte im vergangenen Jahr europaweit
ausgewertet, wie die Ländern mit den Notfallzulassungen
umgehen. Das Ergebnis: Innerhalb von vier Jahren sei die
Zahl der Genehmigung von 59 auf 310 gestiegen.
Ausweichmöglichkeiten sieht Imker Manfred Hederer vom
Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbund nicht. „Wo sollen wir
denn hin?“, fragt er. Bienen hätten einen Flugradius von 3
bis 5 Kilometern, in Ausnahmen auch bis zu 10 Kilometern.

Das BVL argumentiert, dass sich bei dem in der Vergangenheit
genutzten Mittel viel Staub gebildet habe, der
beispielsweise auf Obstbäume gelangt sei – die sind eine der
Hauptnahrungsquellen der Bienen. Das sei bei dem nun
zugelassenen Mittel nicht zu erwarten.

Trotzdem gebe es Auflagen: Etwa müssten sich Landwirte eine
Notwendigkeit der Nutzung vom örtlichen Pflanzenschutzamt
bestätigen lassen, nur dann gebe es einen
Berechtigungsschein zum Kauf der Substanz. Darüber hinaus
müssten Imker informiert werden, wenn sie in einem Umkreis
von 60 Metern des behandelten Feldes Bienenstände haben.

„Die ständige Ausweitung des Maisanbaus ist nicht
akzeptabel, wenn diese nur mit der Ausbringung gefährlicher
Agrochemikalien möglich ist“, kritisiert Philipp Mimkes von
der Coordination gegen Bayer-Gefahren. Der Konzern
produziert das nun befristet zugelassene Insektizid
„Santana“, das Clothianidin enthält. Auch Heberer gibt dem
langjährigen Anbau in Monokulturen die Schuld. Wechsle man
die angebauten Pflanzen, sei der Einsatz des Insektizids
unnötig.

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