Dienstag, 13. März 2012

Windpark bei Ellern mit Nationalpark vereinbar. Naturschutzbelange umfassend geprüft und berücksichtigt

Foto: NABU Arolsen

Umweltministerin Ulrike Höfken unterstützt den Bau von acht Windkraftanlagen bei Ellern und am Hochsteinchen und bekräftigt, dass Natur- und Landschaftsschutzbelange umfassend geprüft und berücksichtigt worden seien.

Auch ein Konflikt mit dem möglichen Nationalpark Soonwald, wie von Naturschutzvertretern befürchtet, bestehe nicht, da sich die Standorte außerhalb der potentiellen Nationalparkfläche befänden, erklärte Ministerin Höfken heute zur aktuellen Diskussion um den Windpark im Hunsrück.

„Solange das Nationalparkgebiet noch nicht feststeht, werden wir als Eigentümer auf keiner der möglichen Flächen Windkraftanlagen zulassen“, kündigt Höfken an. Zudem seien die Flächen vorbelastet durch die benachbarte Autobahn sowie die Bundesstrasse B50.

Zur vorzeitigen Rodung der Standorte bei Ellern erklärte Ministerin Höfken, eine solche Genehmigung aufgrund von Naturschutzbelangen sei übliches und sinnvolles Verfahren. Die Rodungen sollten nicht in die Zeit der Jungenaufzucht von Wildkatzen fallen. Das habe ein Wildkatzengutachten vorgegeben. „Alle bisherigen Prüfungen ergaben, dass das Projekt genehmigungsfähig ist“, so die Ministerin.

Das Ziel der Landesregierung, Windkraftanlagen an windstarken und zugleich naturverträglichen Standorten zu konzentrieren, ist hier sinnvoll und planvoll umgesetzt worden“, betont Ministerin Höfken. „Die Energiewende kann nur realisiert werden, wenn an solchen gut geeigneten Standorten investiert wird. Nur so können wir dem Klimawandel erfolgreich begegnen und damit letztlich auch einen Beitrag zum Schutz des heimischen Waldes und der dort lebenden Tier- und Pflanzenwelt leisten.“

Für die Standorte auf den Höhen von Katzenkopf und Hochsteinchen wurden umfangreiche Fachgutachten erstellt und Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt geprüft. Dazu gehörten ornithologische Bewertungen sowie Gutachten zum Landschaftsbild und zu einer möglichen Beeinträchtigung von Fledermäusen oder Wildkatzen sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Natur- und Umweltverträglichkeit sowie auch ein ausreichender Abstand zum FFH-Gebiet seien festgestellt worden. Beim späteren Betrieb der Anlagen können diese zum Schutz von Fledermaus und Kranich abgeschaltet werden. Zusätzlich würden Schutzmaßnahmen für die Wildkatze ergriffen, so die Ministerin.

„Alle relevanten Fachstellen und Fachbehörden waren am Planungsprozess beteiligt. Die Ergebnisse der Gutachten wurden durch das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz geprüft und nahmen direkt Einfluss auf die Planungen“, so Ministerin Höfken. Um die Quartiere von Fledermäusen zu schützen seien zum Beispiel die Standorte der Anlagen versetzt worden, eine Anlage sei deshalb nicht gebaut worden. .

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Kontakt: Pressesprecherin Stefanie Lotz
Telefon 06131 16 4416
stefanie.lotz@mulewf.rlp.de

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